Tübinger Ärztegruppe und Post-Vac-Betroffene fordern medizinische Versorgung und ein Aussetzen der STIKO-Impfempfehlung für COVID-19-Impfstoffe

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Seit über einem Jahr trifft sich eine Gruppe von Ärzten, Wissenschaftlern und Therapeuten mit Vertretern der Post-Vac-Selbsthilfegruppe im Tübinger Sozialforum zum Austausch über Behandlungsmöglichkeiten schwerer Impfnebenwirkungen. Momentan sind über 50 000 Fälle schwerer Nebenwirkungen gemeldet, die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich viel höher.

Offener Brief

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die COVID-19-Pandemie für beendet erklärt. Die Maßnahmen sind weitgehend aufgehoben. Wenige Tage zuvor, am 3.4.2023 zog das Schweizer Bundesamt für Gesundheit seine Empfehlung der Covid-19-Impfung zurück. In Deutschland wird die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) weiterhin empfohlen.

Wir distanzieren uns von der Impfempfehlung der STIKO zu Covid-19 und fordern deren Aussetzen solange nicht geklärt ist:

  1. Wie hoch ist die Rate an schweren Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung?
  2. Wie hoch ist die Wirksamkeit der Covid-19-Impfung?
  3. Ist ein Zusammenhang der aktuellen Übersterblichkeit mit der Impfung auszuschließen?
  4. Wie lange verbleiben Spike-Proteine und Nanopartikel im Körper?
  5. Wie hoch ist die Häufigkeit von Long-Covid bei Geimpften?

Wir fordern die umgehende Einrichtung einer Post-Vac-Ambulanz an der Uniklinik Tübingen bzw. die Öffnung der Long-Covid-Ambulanz für Post-Vac-Betroffene.

Diese Forderung richten wir an die Tübinger Pandemiebauftragte Dr. Lisa Federle, Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer und den Leiter der Universitätsklinik Prof. Dr. Michael Bamberg. Wir fragen: Warum werden Long-Covid- und Post-Vac-Betroffene unterschiedlich behandelt? Warum gibt es am UK Tübingen eine Long-Covid- aber keine Post-Vac-Ambulanz?

Wir laden die Angesprochenen von Universität und Politik zum Erfahrungsaustausch über die zahlreichen und z. T. schweren Impfnebenwirkungen ein, die wir in unseren haus- und fachärztlichen Praxen sehen, mit dem Ziel, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern.

Tübingen, 30.05.2023